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Ihre Anwaltskanzlei

für Erbrecht,

Vertragsrecht

und Strafrecht.

Wir begrüssen Sie in der Anwaltskanzlei HWN RECHTSANWÄLTE.
Ihr Partner in Rechtsfragen seit 1985.

Die Kanzlei HWN RECHTSANWÄLTE fokussiert sich auf die Rechtsgebiete Erbrecht, Vertragsrecht und Strafrecht. In diesen Fachbereichen sind wir Spezialisten.

Geschichte

Die Anwaltskanzlei hat sich in den letzten drei Dekaden wie folgt geformt:

1985 Gründung

Im Jahre 1985 gründen Dr. Paul Maier und Dr. Walter Hagger die Kanzlei Maier Hagger Rechtsanwälte Zürich und beziehen Räumlichkeiten an der Reitergasse 1 in Zürich.

2004 Wirz kommt hinzu

Im September 2004 tritt Dr. Wirz als Rechtsanwalt in die Kanzlei ein. Seit 2011 ist er Partner.

2013 Navarini kommt hinzu

Im August 2013 vervollständigt Rechtsanwalt Navarini das Team. Seit 2017 ist er Partner.

2017 Maier tritt zurück

Dr. Maier zieht sich im Jahr 2017 zurück und widmet sich neuen Herausforderungen.

2017 Neuer Name und neue Büros

Die Partnerschaft formiert sich 2017 neu und tritt fortan unter der Firma Hagger Wirz Navarini Rechtsanwälte KLG auf. Im gleichen Jahr werden die neuen Büros an der Beethovenstrasse 45, in 8002 Zürich, bezogen.

2022 Neue Firma

Per 01.01.2022 firmiert die Partnerschaft um in HWN RECHTSANWÄLTE.

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Experten in den Gebieten Erbrecht, Vertragsrecht und Strafrecht.

Unsere Klientschaft

 

Wir beraten Unternehmen verschiedener Branchen sowie Privatpersonen in allen Bereichen des Schweizer Rechts. Wir sind eine überschaubare Kanzlei und es entspricht unserer Philosophie, mit unseren Klienten ein langfristiges Vertrauensverhältnis zu pflegen. Ziel ist es, von unseren Klienten als primäre Anlaufstelle für alle rechtlichen Probleme gesehen zu werden, die sich im Laufe eines Lebens stellen können.

Mitgliedschaften

 

  • Zürcher Anwaltsverband

  • Schweizerischer Anwaltsverband

  • Fachgruppe Erbrecht Zürcher Anwaltsverband

  • Fachgruppe Strafrecht Zürcher Anwaltsverband

  • Fachgruppe Familienrecht Zürcher Anwaltsverband

Was wir für Sie tun

Regelmässig betreuen wir unsere Klienten ab einer beliebigen Problemstellung bis zur optimalen Lösung: Zum Beispiel von der Gesellschaftsgründung bis zur Nachfolgeregelung, von einer Vertragsberatung bis zur Zwangsvollstreckung oder von einer Testamentsberatung bis zur Willensvollstreckung. Eine langfristige Klientenbeziehung hilft mit, den Arbeitsaufwand im Einzelfall kostengünstig zu halten.

Selbstverständlich vertreten wir unsere Klienten auch vor Gericht, sei dies in Zivilprozessen oder im Rahmen von Strafverteidigungen. Es ist zwar unser Credo, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, doch scheuen wir den Gang vor Gericht nicht, wenn sich dieser als notwendig erweist.

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Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Erfahren Sie hier, wie Sie als nächstes vorgehen sollten.

Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf!