Zuverlässigkeit und Vertrauen seit mehr als 30 Jahren.
Hagger Wirz Navarini Rechtsanwälte - Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht, Vertragsrecht und Strafrecht.
Über die Anwaltskanzlei:
Die Kanzlei Hagger Wirz Navarini Rechtsanwälte wurde 1985 als Kanzlei Maier Hagger gegründet und hat sich seither schwergewichtig in den Bereichen Erbrecht, Vertragsrecht sowie Strafrecht etabliert.
Die Anwaltskanzlei hat sich in den letzten drei Dekaden wie folgt geformt:
1985 - GRÜNDUNG
Im Jahre 1985 gründeten Paul Maier und Walter Hagger die Kanzlei Maier Hagger Rechtsanwälte Zürich und bezogen Räumlichkeiten an der Reitergasse 1 inmitten der Stadt Zürich.
2004 - WIRZ KOMMT HINZU
Im September 2004 trat Dr. Wirz als Rechtsanwalt in die Kanzlei ein. Seit 2011 ist er Partner.
2013 - NAVARINI KOMMT HINZU
Im August 2013 vervollständigte Rechtsanwalt Navarini das Team. Seit 2017 ist er Partner.
2017 - MAIER TRITT ZURÜCK
Dr. Maier zieht sich zurück im Jahr 2017 und widmet sich neuen Herausforderungen.
2017 - NEUER NAME & BÜROS
Die Partnerschaft formiert sich 2017 neu und tritt fortan unter Hagger Wirz Navarini Rechtsanwälte KLG auf. Im gleichen Jahr 2017 werden die neuen Büros an der Beethovenstrasse 45, in 8002 Zürich, bezogen.
Wir beraten Unternehmen verschiedener Branchen sowie Privatpersonen in allen Bereichen des Schweizer Rechts.
Wir sind eine überschaubare Kanzlei, und es entspricht unserer Philosophie, mit unseren Klienten ein langfristiges Vertrauensverhältnis zu pflegen. Ziel ist es, von unseren Klienten als primäre Anlaufstelle für alle rechtlichen Probleme gesehen zu werden, die sich im Laufe eines Lebens stellen können.
Regelmässig betreuen wir unsere Klienten ab einer beliebigen Problemstellung bis zur optimalen Lösung: Zum Beispiel von der Gesellschaftsgründung bis zur Nachfolgeregelung, von einer Vertragsberatung bis zur Zwangsvollstreckung oder von einer Testamentsberatung bis zur Willensvollstreckung. Eine langfristige Klientenbeziehung hilft mit, den Arbeitsaufwand im Einzelfall kostengünstig zu halten.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Klienten auch vor Gericht, sei dies in Zivilprozessen oder im Rahmen von Strafverteidigungen. Es ist zwar unser Credo, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, doch scheuen wir den Gang vor Gericht nicht, wenn sich dieser als notwendig erweist.